Allgemeine Geschäftsbedingungen von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker, Fuhrweg 44, 53902 Bad Münstereifel, vom 1.08.2017
- 1 Vertragsabschluss
Für alle Einzelverträge und Vereinbarungen (Pferdetraining, Unterricht, Beritt, Einstallung, Kurse) mit Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Angebote von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker in Prospekten, Anzeigen, Webpage usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Die AGB werden mit der Anmeldung (Anmeldeformular) und automatisch mit jeder Teilnahme am Unterricht akzeptiert.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftklausel, bedürfen der Schriftform.
- 2 Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker bietet folgende Leistungen an:
Unterricht und Training bei Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker
Beritt und Pferdeausbildung bei Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker
Einstallung der Ausbildungspferde bei Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker
Nach spezieller Vereinbarung und gesonderten Veranstaltungsbedingungen erfolgt das Erbringen der Leistungen auch außerhalb der Anlage von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker, Fuhrweg 44, 53902 Bad Münstereifel.
Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung des Kunden gehören nur zu den Leistungspflichten von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker, wenn dies vereinbart ist. Änderung- und Erweiterungswünsche muss Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker nur berücksichtigen, wenn sie aus wichtigen Gründen erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Reitstunden können einzeln bezahlt oder in Form einer Zehnerkarte erworben werden. Die Zehnerkarten sind jeweils vier Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen die Reitstunden verbraucht werden. Darüber besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die einzelnen Leistungsverträge oder Vereinbarung sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
- 3 Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Hufschmied, Tierarzt, Medikamente und sonstige Nebenleistungen (z.B. Betreuung des Pferdes im Krankheitsfall) sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste, dem Angebot oder dem Leistungsvertrag enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem zum Zeitpunkt des Verzuges gültigen Basiszinssatz rechnen.
Der Kunde muss damit rechnen, dass Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Als Sicherungsleistung der Forderungen von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker dient das Pferd des Kunden. Ist der Kunde mehr als 2 Monate im Verzug kann Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker die Beritt- Unterrichts oder Pferdetrainingsleistungen einstellen, dies entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung der weiteren Zahlung. Ist der Kunde mehr als 3 Monate in Verzug berechtigt dies Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker zum Verkauf des Pferds. Die Kosten für die Verkaufsaufwendungen (Zeitaufwand, Mediakosten) sind vom Kunden zu tragen. Wird beim Verkauf mehr erzielt als die Gesamtforderungen von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker zzgl. Zinsen und Mahnkosten betragen, so wird die Differenz auf ein vom Kunden zu benennendes Konto überwiesen. Ist der Verkaufserlös des Pferdes niedriger als die Gesamtforderung zzgl. Kosten, entbindet dies den Kunden nicht seiner Zahlungsverpflichtung.
- 4 Deckbedingungen
Bedeckung durch die Hengste von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker
Abstammung: Der Abstammungsnachweis der Stute muss der Anmeldung als Kopie beigelegt werden.
Tupferprobe: Stuten benötigen eine Cervix-Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt. Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 8 Wochen sein und ist bei Anlieferung der Stute abzugeben.
Gesundheit: Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stute muss entwurmt, geimpft und unbeschlagen sein.
Haftung: Der Hengsthalter übernimmt keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazu gehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstige Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für die Stute besteht.
Verleih: Beim Verleih des Hengstes hat der Stutenbesitzer für die bestmögliche Unterbringung, Fütterung und Pflege des Hengstes Sorge zu tragen. Er haftet für eventuelle Schäden die durch sein Handeln oder durch seine Stuten an dem Hengst entstehen.
Gebühren: Die Anmeldegebühr, beträgt für Menor GPZ, Hiharo GPZ und Banderin GPZ 300,-€. Sie wird als Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr auch bei Abmeldung einbehalten. Sie ist mit der Anmeldung fällig. Die Trächtigkeitsgebühr beträgt für Menor GPZ, Hiharo GPZ und Banderin GPZ 700€ und ist spätestens vier Wochen nach dem Decken fällig. Bei tierärztlich bestätigter Nichtträchtigkeit zu diesem Zeitpunkt entfällt die Gebühr. Nach Bezahlung sämtlicher Kosten wird der Deckschein ausgehändigt.
Fahrgeld: Wird der Hengst zu der Stute gebracht ist ein Fahrgeld von 1€ je gefahrenen Kilometer (ab Standort des Hengstes und wieder zurück) fällig.
- 5 Zahlungsvereinbarung
Beritt / Pferdeausbildung: Generell sind die Ausbildungskosten immer für 4 Wochen in Voraus zu entrichten.
Einstallkosten für die vereinbarte Beritt-/Trainingszeit sind ebenfalls im Voraus zu entrichten.
Kurse sind bei Anmeldung per Überweisung zu entrichten.
Konto: IBAN: DE38 3701 0050 0461 9855 06
BIC: 461985506
Postbank Köln
Einzeltraining ist am Tag des Unterrichtes vor Beginn fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Tageslehrgänge sind bei Anmeldung sofort fällig.
Trainingseinheiten
Eine Trainingseinheit beinhaltet 30-45 Minuten. Es besteht kein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung durch Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker. Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker verzichtet ihrerseits auf die Berechnung von mehr geleisteten Arbeitsminuten während einer Trainingseinheit. Die Beendigung der Trainingseinheit erfolgt ausschließlich durch die Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker unter Berücksichtigung der Leistungs- und Aufnahmefähigkeit von Pferd und Reiter. Wird die Arbeitseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, ist Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker nicht zur Verrechnung, Gutschrift oder Rückzahlung der weniger geleisteten Zeit der Arbeitseinheit verpflichtet. Während des Reitunterrichtes ist ein Reithelm mit 3- oder 4-Punkt Sicherung, festes Schuhwerk mit Absatz sowie Handschuhe zu tragen.
Das Pferdetraining und der Unterricht bei Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker finden bei jedem Wetter statt.
Das Pferdetraining und der Unterricht in auswärtigen Anlagen finden bei jedem Wetter statt.
- 6 Ausfall
Grundsätzlich müssen die Pferde physisch (körperlich) und psychisch (geistig) gesund, schmerzfrei und frei von ansteckenden Krankheiten sein (dazu zählen auch Untugenden wie Koppen, Weben, Beißen, Schlagen). Alle Pferde müssen nachweislich, innerhalb der letzten neun Monate, gegen die Pferdegrippe (Influenza) geimpft sein. Bei Auftreten von Untugenden oder bei Nicht-Impfung, muss das Pferd sofort abgeholt werden, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung in voller Höhe.
Bei Ausfall des Kundenpferdes durch Krankheit oder Tod während der Ausbildungszeit, Unterrichtes und bei Wochenendkursen sind die Unterrichts-, Pferdetrainings-, Berittkosten in voller Höhe zu entrichten bzw. werden abgerechnet. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests, hat der Pferdebesitzer einen Anspruch auf einen einmaligen Nachholtermin. Der Nachholtermin erfolgt nach Absprache und ist abhängig von Verfügbarkeit und Kapazitäten von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker.
Bei Ausfall oder Krankheit des Pferdebesitzers, wird das Ausbildungspferd durch Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker entsprechend der getroffenen Beritt- bzw. Pferdetrainingsvereinbarung, auch ohne Anwesenheit des Pferdeeigentümers gearbeitet. Ein kostenloser Ersatzanspruch der versäumten Arbeitseinheiten des Pferdeeigentümers wird hiermit ausgeschlossen, dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Bei längerer Krankheit des Pferdeeigentümers endet der Vertrag frühestens zum vereinbarten Termin der Beritt/bzw. Pferdetrainingsvereinbarung. Eine Verlängerung der getroffenen Beritt-/Pferdetrainingsvereinbarung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pferdebesitzers möglich.
6.1 erscheint der Pferdebesitzer nicht oder zu spät zum vereinbarten Training oder Unterricht werden die vereinbarte Unterrichtsleistung zu 100% fällig und eine Rückerstattung von Vorauszahlungen grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2 Bei Krankheit, z.B. lahmendes Pferd zu Beginn oder während des Pferdetrainings wird der Unterricht/Training sofort abgebrochen, dies entbindet den Pferdebesitzer nicht von der Verpflichtung der Zahlung.
6.3 Bei Absage eines vereinbarten Einzelunterrichtes von weniger als 48 Stunden (2 Tagen) wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig, ausgenommen eventuell nicht angefallener Fahrtkosten.
6.4 Absage Kurs: Bei Absage eines Kurses/Seminars von weniger als 8 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.
Eine kostenfreie Stornierung eines Kurses/Seminars ist nur 8 Wochen im Voraus möglich.
6.5 Absage Beritt- bzw. Pferdetraining: Bei Absage einer Beritt- bzw. Pferdeausbildung von weniger als 8 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Bei Vorlage eines tierärztlichen Attestes wird der Betrag dem Kunden gutgeschrieben und ein neuer Termin vereinbart.
Ist der Beritt / Pferdeausbildung auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Besitzer ist berechtigt, das Pferd jederzeit (schon vor Vertragsabschluss) wieder an sich zu nehmen. Die Vorzeitige Abholung berührt nicht die Verpflichtung, die Kosten der Pferdeausbildung inklusive Vollpension für das Pferd bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu zahlen.
6.6 Absage Auswärtskurs oder Tageslehrgang auswärts: Bei Absage eines Wochenendkurses oder Tageslehrgangs in auswärtigen Anlagen von weniger als 8 Wochen werden Vorauszahlungen nicht rückerstattet und sind nicht ersetzbar. Eine kostenfreie Stornierung eines Wochenendkurses oder Tageslehrgangs auswärts ist nur 12 Wochen im Voraus möglich.
6.7 Bei Ausfall von Dr. Stefanie Stöcker vor und/oder während einer Beritt-/Pferdeausbildungsvereinbarung/ Unterricht kann Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker eine Vertretung stellen, ist dies nicht möglich, so werden die ausgefallenen Leistungen nachgearbeitet.
Soweit Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker ihren vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für die Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker unabwendbare Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Bei einer Absage von Unterricht, Trainingspaketen, Beritt oder Pferdeausbildung durch Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker werden bereits geleistete Zahlungen an die jeweiligen Kunden rückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Ein Schadenersatzanspruch seitens der Kunden oder Teilnehmer besteht nicht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge der Parteien, auch wenn für diese zukünftigen Geschäfte kein gesonderter schriftlicher Vertrag oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Grundlage für § 6 und seine Unterpunkte ist das Datum der schriftlichen Anmeldung.
- 7 Haftung
Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Es empfiehlt sich eine Unfallversicherung zusätzlich abzuschließen, die Reiten mit beinhaltet. Für persönliches Eigentum übernimmt Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker keine Haftung. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher.
Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker haftet nur für nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis höchstens 2.500,00 Euro pro Schadenfall.
Der Beweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Showisi.com-Dr. Stefanie Stöcker oder der von ihr beauftragten Person oder Erfüllungsgehilfen ist durch den Geschädigten zu erbringen.
- 8 Sonstiges
Die Stall- und Hofregeln sind einzuhalten. Das Hofgelände wird zur Sicherheit der Pferde videoüberwacht. Ein Betreten des Hofgeländes ist nur mit einer durch Showisi.com – Dr. Stefanie Stöcker autorisierten Person gestattet. Rauchen und Umgang mit offenem Feuer, ist wegen Brandgefahr auf dem gesamten Hofgelände verboten. Füttern der Pferde ist nur nach Absprache mit einer befugten Person erlaubt. Der Betrieb behält sich das Recht vor, bei mehrmaligem Verstoß gegen die Betriebsordnung (AGB) Personen vom Unterricht auszuschließen und Hofverbot zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für Kinder/Personen übernehmen können, die sich außerhalb der gebuchten Reitstunden/Kurse auf unserem Gelände befinden. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. An Begleitpersonen; Auch wenn Sie bereits Erfahrung im Umgang mit Pferden haben, bitten wir Sie Korrekturen oder Eingreifen in den Unterricht oder die Unterrichtsvorbereitungen zu unterlassen (es sei denn, Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten),da Sie sonst den Ablauf des Unterrichts stören könnten.
- 9 Anwendbares Recht
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 8 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit.
Gerichtsstand ist Neuwied.